Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der CESA Sogutma GmbH (iGastroNomic)

⚠️ Ausschließlich für den kaufmännischen Geschäftsverkehr (B2B) – Kein Verkauf an Verbraucher!

§ 1 Ausschließliche Geltung, Abwehrklausel und Verbraucherausschluss

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der CESA Sogutma GmbH, Karolingerstr. 2, 55299 Nackenheim (nachfolgend „Verkäufer“), gelten exklusiv für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen.

1.2 Abwehrklausel: Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Einkaufsbedingungen des Kunden werden in keinem Fall Vertragsbestandteil. Dies gilt selbst dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis dieser Bedingungen die Lieferung vorbehaltlos ausführt oder diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.3 Zwingender B2B-Verkauf: Unser Angebot richtet sich ausschließlich und ausnahmslos an Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

1.4 Verbraucherausschluss & Täuschung: Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen. Mit der Bestellung garantiert der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit zu handeln. Täuscht der Kunde über seine Unternehmereigenschaft (z.B. durch Angabe eines fiktiven Firmennamens), wird er rechtlich als Unternehmer behandelt. Die Geltendmachung von Verbraucherschutzrechten (insb. Widerruf) ist wegen arglistiger Täuschung ausgeschlossen; der Verkäufer behält sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

§ 2 Vertragsschluss, Beschaffenheit und Leasing-Vorbehalt

2.1 Angebote im Onlineshop (www.igastronomic.com) oder in Katalogen sind freibleibend. Mit der Bestellung gibt der Kunde ein bindendes Kaufangebot ab (§ 145 BGB).

2.2 Der Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung, die Versandbestätigung oder durch Auslieferung der Ware zustande.

2.3 Leasing/Finanzierung: Erfolgt der Kauf unter Einschaltung einer Leasinggesellschaft (z.B. ALBIS Leasing), steht der Vertragsschluss seitens des Verkäufers unter der aufschiebenden Bedingung der verbindlichen Finanzierungszusage und Kostenübernahme durch die Leasinggesellschaft.

2.4 Produktbeschreibungen & Toleranzen: Beschreibungen von Produkten in Angeboten, Katalogen und im Onlineshop sind nur annähernd maßgeblich. Abweichungen hinsichtlich Material, Farbe, Gewicht, Abmessung und technischer Gestaltung im Rahmen branchenüblicher Toleranzen bleiben ausdrücklich vorbehalten und berechtigen nicht zur Mängelrüge, solange der Liefergegenstand für den Besteller zumutbar bleibt.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen, Abtretungsverbot und Bonitätsprüfung

3.1 Preise ab Werk: Die Preise verstehen sich „ab Werk“ (EXW Nackenheim, Incoterms 2020) in Euro, ausschließlich Verpackung, Fracht, Transportversicherung und Zöllen, zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.2 Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis sofort per Vorkasse fällig. Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

3.3 Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist der Kunde nur con unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.

3.4 Abtretungsverbot: Der Kunde ist non berechtigt, seine Ansprüche aus diesem Vertrag (insbesondere Gewährleistungsansprüche) ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers an Dritte abzutreten.

3.5 Bonitätsprüfung: Der Verkäufer behält sich vor, zur Wahrung seiner berechtigten Interessen (insbesondere bei Kauf auf Rechnung, Ratenkauf oder Leasing-Anfragen) eine Bonitätsauskunft einzuholen. Bei negativer Bonitätsauskunft ist der Verkäufer berechtigt, den Vertrag fristlos zu stornieren oder ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen.

§ 4 Pflichten des Kunden (Voraussetzungen, Montage, Fachbetriebspflicht)

4.1 Voraussetzungen für den Betrieb: Der Kunde muss eigenverantwortlich und auf eigene Kosten dafür sorgen, dass die zum Betreiben der Anlagen erforderlichen Medien (z.B. Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Abzugskamine, Durchbrüche) ausreichend zur Verfügung stehen. Ebenso obliegt dem Kunden zwingend die Einholung behördlicher Erlaubnisse (insbesondere die Freigabe von Gasgeräten und Abzugsanlagen an bauseitigen Kaminen durch den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister).

4.2 Zwingende Fachbetriebspflicht: Ein eventuell erforderlicher Anschluss an die Versorgungsleitungen ist vom Käufer auf eigene Kosten zu veranlassen. Der Kunde ist verpflichtet, den Anschluss von Geräten (insb. Starkstrom/400V, Gasnetz, Wassernetz) ausschließlich durch konzessionierte und zertifizierte örtliche Meisterbetriebe (Elektro-Fachleute bzw. Installateure) durchführen zu lassen. Für Kühlgeräte gilt dies analog für die Ersteinrichtung von Kälteparametern.

4.3 Der Kunde hat vor der Benutzung die Eignung der Ware für seinen spezifischen Verwendungszweck eigenverantwortlich zu prüfen.

§ 5 Lieferung "freie Bordsteinkante", Entladung und Annahmeverzug

5.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht auf den Kunden über, sobald die Ware an den Spediteur oder Frachtführer übergeben wurde (Versendungskauf gem. § 447 BGB).

5.2 Lieferung & Entladung durch den Kunden: Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, wird die Ware grundsätzlich nur "freie Bordsteinkante" geliefert. Der Käufer ist zwingend verpflichtet, das für die Entladung erforderliche Personal und schwere Gerät (z.B. Gabelstapler, Hubwagen) rechtzeitig und auf eigene Kosten bereitzustellen. Es wird vorausgesetzt, dass das Speditionsfahrzeug den Abladeort unmittelbar anfahren und unverzüglich entladen werden kann. Entstehen durch fehlendes Gerät oder Personal Wartezeiten oder Fehlfahrten, werden diese Mehrkosten dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

5.3 Verpackungsentsorgung: Gemäß § 15 Abs. 1 VerpackG ist der Verkäufer zur Rücknahme von Transportverpackungen verpflichtet. Es wird im B2B-Geschäft jedoch abweichend vereinbart, dass der Kunde am Ort der tatsächlichen Übergabe auf die Rückgabe verzichtet und die Verpackungen (inkl. Holzpaletten und Folien) auf eigene Kosten fachgerecht entsorgt.

5.4 Annahmeverzug und Lagerkosten: Nimmt der Kunde die ordnungsgemäß gelieferte Ware nicht an, kommt er in Annahmeverzug. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware auf Gefahr des Kunden einzulagern. Hierfür wird eine Lagerkostenpauschale in Höhe von 15,00 EUR netto pro angefangenem Kalendertag und pro Europaletten-Stellplatz berechnet. Nach Ablauf einer Nachfrist von 7 Tagen ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und 30 % des Bestellwertes als Schadensersatz zu fordern.

§ 6 Gelangensbestätigung (Export in die EU)

Liefert der Verkäufer steuerfrei ins EU-Ausland, ist der Kunde verpflichtet, unaufgefordert binnen 5 Werktagen nach Erhalt der Ware eine rechtsgültige Gelangensbestätigung zu übermitteln. Kommt der Kunde dem nicht nach, haftet er vollumfänglich für die beim Verkäufer anfallende Umsatzsteuer.

§ 7 Strenge Untersuchungs- und Rügepflicht (§ 377 HGB) & RMA-Zwang

7.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich bei Übergabe durch den Spediteur zu untersuchen.

7.2 Transportschäden (auch an der Außenverpackung) müssen zwingend auf dem Frachtbrief/Scanner des Spediteurs notiert und vom Fahrer abgezeichnet werden. Ohne diesen Spediteursvermerk ist eine Reklamation wegen Transportschäden ausgeschlossen.

7.3 Offensichtliche Mängel sind binnen 3 Werktagen schriftlich unter Beifügung von Beweisfotos/-videos zu rügen.

7.4 Formzwang für Reklamationen (RMA-Prozess): Mängelrügen werden ausschließlich bearbeitet, wenn sie schriftlich unter Verwendung des vom Verkäufer bereitgestellten offiziellen RMA-Formulars eingereicht werden. Telefonische Rügen oder Rügen über Messenger-Dienste (z.B. WhatsApp, SMS) wahren die Rügefrist ausdrücklich nicht und haben keine juristische Gültigkeit. Bei Versäumung der Rüge- oder Formpflicht gilt die Ware als vorbehaltlos genehmigt.

§ 8 Kein Widerrufsrecht und Kulanz-Rücknahme (25% Gebühr)

8.1 Ein gesetzliches Widerrufsrecht ist im B2B-Verkehr vollständig ausgeschlossen.

8.2 Stimmt der Verkäufer im absoluten Ausnahmefall freiwillig einer Kulanz-Rücknahme zu, muss die Ware originalverpackt, unbenutzt und auf Palette fixiert frachtfrei zurückgesendet werden. Sonderanfertigungen, Ersatzteile und B-Ware sind von Rücknahmen generell ausgeschlossen.

8.3 Bei jeder Kulanz-Rücknahme wird eine Wiedereinlagerungs- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 % des Netto-Warenwerts fällig, die vom Erstattungsbetrag in Abzug gebracht wird.

§ 9 Gewährleistung, REINE ERSATZTEILGARANTIE und Prüfpauschale

9.1 Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang.

9.2 Reine Ersatzteilgarantie: Im berechtigten Gewährleistungsfall leistet der Verkäufer Nacherfüllung ausschließlich durch die kostenfreie Zusendung des benötigten Ersatzteils. Ein Anspruch auf Entsendung eines Werkskundendienstes besteht vertraglich nicht. Der Kunde trägt sämtliche Kosten für Aus- und Einbau, Anfahrt und Technikerlöhne vor Ort selbst.

9.3 Erlöschen der Garantie (Fachbetriebsnachweis): Gewährleistungsansprüche erlöschen sofort, wenn der Kunde nicht unaufgefordert durch das Installationsprotokoll und die Rechnung eines Fachbetriebs nachweisen kann, dass ein Starkstrom-, Gas- oder Wassergerät bei der Ersteinrichtung fachmännisch angeschlossen wurde. Weiterhin erlischt die Garantie bei unsachgemäßer Handhabung, mangelnder Reinigung oder Verkalkung.

9.4 Unberechtigte Mängelrüge (Prüfpauschale): Fordert der Kunde Nacherfüllung und stellt sich nach Prüfung heraus, dass kein Sachmangel vorliegt (z.B. Bedienfehler, fehlende Reinigung, falscher Anschluss), hat der Kunde die entstandenen Kosten zu erstatten. Hierfür wird eine Bearbeitungs- und Prüfpauschale in Höhe von 150,00 EUR netto zzgl. der angefallenen Transportkosten berechnet.

9.5 Haftungsausschluss bei B-Ware: Beim Verkauf von Gebrauchtgeräten, Vorführmodellen oder als "B-Ware" deklarierten Artikeln wird jegliche Sachmängelgewährleistung vollständig ausgeschlossen.

§ 10 Smart-Geräte, Software und IT-Netzwerke

10.1 Bei Servicerobotern, smarten Öfen oder Kassen schuldet der Verkäufer nur die Funktionsfähigkeit der Hardware.

10.2 Für die Bereitstellung eines flächendeckenden, stabilen und fehlerfreien WLAN-/Netzwerks ist allein der Kunde verantwortlich. Verbindungsabbrüche aufgrund kundenseitiger Router, Firewalls oder IP-Konflikte sind kein Sachmangel. IT-Support durch den Verkäufer erfolgt rein auf freiwilliger Kulanzbasis.

§ 11 Geheimhaltung, Reverse-Engineering-Verbot und Vertragsstrafe

11.1 Sämtliche dem Kunden zugänglichen Geschäftsgeheimnisse, Baupläne und Software-Spezifikationen sind streng vertraulich zu behandeln.

11.2 Das Beobachten, Untersuchen, Rückbauen oder Testen von Geräten/Software zum Zwecke des Nachbaus oder der Ausspähung von Betriebsgeheimnissen ("Reverse Engineering", § 3 Abs. 1 Nr. 2b GeschGehG) ist ausdrücklich untersagt.

11.3 Vertragsstrafe: Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen das Reverse-Engineering-Verbot oder die Geheimhaltungspflicht verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe, deren Höhe vom Verkäufer nach billigem Ermessen bestimmt und im Streitfall vom zuständigen Gericht (Mainz) überprüft werden kann.

§ 12 Haftungsbeschränkung, Freistellung und Lebensmittelausfall

12.1 Die Haftung des Verkäufers beschränkt sich auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (begrenzt auf den vorhersehbaren Durchschnittsschaden).

12.2 Ausschluss für Lebensmittelverlust: Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn sowie insbesondere für verdorbene Lebensmittel oder Medikamente infolge des Ausfalls von Kühl-/Tiefkühlgeräten ist vollumfänglich ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, sein Kühlgut durch eigene Warnsysteme zu überwachen.

12.3 Verursacht der Kunde durch falschen Anschluss oder Veränderung des Geräts einen Schaden bei Dritten, übernimmt er im Innenverhältnis die alleinige Produkthaftung und stellt den Verkäufer von Ansprüchen vollumfänglich frei.

§ 13 Referenzwerbung und Datenschutz

Der Kunde räumt dem Verkäufer das unentgeltliche, widerrufliche Recht ein, den Namen und das Firmenlogo des Kunden in den Medien des Verkäufers (z.B. im Onlineshop) zum Zwecke der Akquise als Referenzkunden zu nennen.

§ 14 Verlängerter Eigentumsvorbehalt inkl. Verarbeitung

14.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller, auch künftiger Forderungen Eigentum des Verkäufers.

14.2 Verarbeitungsklausel: Wird die Vorbehaltsware vom Kunden mit anderen Sachen fest verbunden oder eingebaut (z.B. in Foodtrucks), erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Gegenstände.

14.3 Veräußert der Kunde die Ware weiter, tritt er alle daraus entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes sicherungshalber an den Verkäufer ab.

§ 15 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

15.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Nackenheim.

15.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

15.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Mainz. Der Verkäufer darf den Kunden auch an dessen Sitz verklagen.

15.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.