Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gewerbekunden (B2B) der Firma 

CESA Sogutma GmbH


 

1. Allgemeines




1.1 Allen Aufträgen und Liefergeschäften der CESA Sogutma GmbH, Karolingerstr. 2, 55299 Nackenheim  (nachfolgend: „iGastroNomic“), liegen ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) sowie die Regelungen des jeweiligen Einzelvertrages zugrunde.

1.2 Unser Angebot des Online-Shops www.igastronimic.com.de richtet sich vorrangig an. Unternehmer im Sinne des 14 BGB. Wir liefern bevorzugt an Unternehmer im Sinne des 14 BGB, Behörden sowie kirchliche, öffentliche und soziale Einrichtungen. Kaufangebote von Verbrauchern im Sinne des 13 BGB sind gesonderten AGBs unterworfen und stehen an entsprechender Stelle "AGB für Endverbraucher/ Privatkunden". Betreibt der Besteller/ Käufer eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit, so kommen ausnahmslos die AGB für Gewerbetreibende zur Geltung.

1.3 Alle Nebenabreden oder von diesen AGB abweichenden Abreden sowie Änderungen der Auftragsbestätigung bedürfen der Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass der Besteller/ Käufer im Auftragsschreiben zusätzliche Bedingungen oder Auflagen aufnimmt, denen wir nicht ausdrücklich widersprechen oder dass der Besteller/ Käufer seine Einkaufsbedingungen zur Grundlage des Vertrages machen will. Soweit diese im Widerspruch zu unseren AGB stehen, werden sie auch nicht durch unser Schweigen oder vorbehaltlose Ausführung dieses Vertrags Vertragsinhalt.

1.4 Der Besteller/ Käufer erklärt sich mit seiner Bestellung im Voraus damit einverstanden, dass diese AGB auch für alle weiteren Angebote, Aufträge und Verträge gelten, ohne dass sie jeweils neu vereinbart werden müssen. Wir behalten uns vor, diese Geschäftsbedingungen jederzeit mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ergänzen oder zu ändern. Alle Angebote, Lieferungen und sonstige Leistungen werden zu den am Tag der Auftragserteilung geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht.

2. Angebot und Vertragsschluss über den iGastroNomic Online-Shop

2.1 Jegliche Angebote von iGastroNomic sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich von iGastroNomic bestätigt wurden. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder andere Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich (§ 126 BGB) vereinbart wurde.

2.2 Wenn der Kunde eine Bestellung schriftlich oder telefonisch aufgibt, gilt dies als verbindliches Angebot gemäß § 145 BGB. Wenn der Bestellung des Kunden ein Angebot von iGastroNomic vorausgegangen ist, muss sich der Kunde in seiner Bestellung daran halten. iGastroNomic kann die Bestellung des Kunden innerhalb von sieben (10) Werktagen nach der Abgabe durch den Kunden durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben.

2.3 Verträge mit iGastroNomic kommen durch die Annahme der schriftlichen oder telefonischen Bestellung des Kunden durch iGastroNomic in Form einer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, spätestens jedoch bei Bereitstellung der Leistung durch iGastroNomic.

2.4 Bei Bestellungen über den iGastroNomic Online-Shop gilt:

Die Präsentation der Produkte durch iGastroNomic im iGastroNomic Online-Shop ist stets unverbindlich.

Durch Klicken auf die Schaltfläche "Jetzt bestellen" während des Bezahlvorgangs sendet der Kunde seine Bestellung, die ein rechtsverbindliches Angebot gemäß § 145 BGB darstellt, an iGastroNomic.

Die automatisch generierte Zugang Bestätigungs-E-Mail ("Bestellbestätigung"), die unmittelbar nach Erhalt der Kundenbestellung durch iGastroNomic versendet wird, stellt keine Annahme der Kundenbestellung durch iGastroNomic dar; daher kommt zu diesem Zeitpunkt kein Vertrag zwischen dem Kunden und iGastroNomic zustande.

Der Vertrag zwischen iGastroNomic und dem Kunden kommt erst durch die Annahme der Kundenbestellung durch die Versandbestätigungs-E-Mail seitens iGastroNomic zustande, spätestens jedoch bei Bereitstellung der Leistung durch iGastroNomic, kann die Bestellung des Kunden über den Online-Shop innerhalb von sieben (10) Werktagen nach Eingang der Kundenbestellung annehmen.

2.5 Sofern im Einzelvertrag nicht anders geregelt, gilt im Falle widersprüchlicher Bestimmungen die folgende Reihenfolge:

a. der Einzelvertrag einschließlich etwaiger Zusatzvereinbarungen, 

b. diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), 

c. - falls zutreffend - die technischen Spezifikationen von iGastroNomic, insbesondere die Hauptabmessungen des gelieferten Gegenstands, 

d. die wesentlichen Bestandteile von iGastroNomic Angebot (z.B. Preis, Menge).

2.6 iGastroNomic behält sich Eigentums- und Urheberrechte vor

3. Lieferumfang

(1) Beschreibungen von Produkten in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen, Katalogen, Prospekten und im Internet-Shop etc. sind nur annähernd maßgeblich. Abweichungen hinsichtlich Material, Farbe, Gewicht, Abmessung, technischer Gestaltung und ähnliche Merkmale bleiben vorbehalten, soweit der Liefergegenstand dadurch für den Besteller/ Käufer zumutbar bleibt. Im Übrigen verstehen sich alle Mengen-, Maßangaben und ähnlichen Merkmale mit den handelsüblichen Toleranzen.

(2) Der Kunde hat selbst die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die aufgrund unserer Spezifizierung zum Betreiben der Anlage erforderlichen Medien (z. B. Strom, Gas, Wasser, Abzugskamine, Durchbrüche usw.) ausreichend zur Verfügung stehen. Er hat auch behördliche Erlaubnisse einzuholen, insbesondere benötigt er bei Anschluss von Dunstabzügen, Anlagen an bauseitige Kamine sowie Gasgeräten die Erlaubnis des Bezirksschornsteinfegermeisters.

4. Preise

4.1 Alle Preisangaben in Angeboten oder Auftragsbestätigungen sind nach den am Abgabetag geltenden Löhnen und Preisen für Material und Frachten errechnet. Ändern sich diese Kosten bis zur Ausführung des Auftrages, so sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen zu ändern. Diese Preisänderungsklausel findet auch dann Anwendung, wenn nachträglich auf Wunsch des Käufers der Liefertermin hinausgeschoben wird. Alle von uns genannten Preise gelten „netto ab Lager oder Werk“, das heißt ohne Verpackung, Verladung, Versicherung (insbesondere Transportversicherung), Zölle und Abgaben, Transportkosten und Umsatzsteuer.

4.2 Die Preise verstehen sich in Euro zzgl. der am Tag der Lieferung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Ein etwa erforderlicher Anschluss an die Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Dampf, Abwasser, Heißwasser, Gas etc.) ist vom Käufer auf eigene Kosten zu veranlassen und darf nur von konzessionierten örtlichen Elektro Fachleuten bzw. Installateuren vorgenommen werden.

4.3 Sind wir zusätzlich mit der Einbringung, der Montage, der Aufstellung, der Überwachung oder des Anschlusses der Liefergegenstände beauftragt, stellen wir auf Anforderung Kundendienstmonteure zu den jeweils gültigen Verrechnungssätzen zur Verfügung. Im Übrigen gelten hierfür die Bestimmungen 10.

4.4 Der Kunde verzichtet auf die Rückgabe von Verpackungen und wird diese ordnungsgemäß entsorgen. Andernfalls akzeptiert er eine Nachbelastung von 2 % des Kaufpreises.



5. Lieferung

5.1 Erfüllungsort ist der Versandort. Teillieferungen sind zulässig.

5.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, wird das Gerät freie Bordsteinkante geliefert. Es gelten alle Preise ab Lager (bei Lagerware) oder Werk in Euro, ausschließlich Verpackung, Fracht, Versicherung, Zöllen oder anderer Nebenkosten, zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Im Falle einer vereinbarten Lieferung ist der Käufer, zwecks Sicherstellung einer reibungslosen Entladung, verpflichtet, das für die Entladung erforderliche Personal und Gerät rechtzeitig auf seine Kosten zu stellen. Es wird vorausgesetzt, dass das Fahrzeug unmittelbar an den Abladeort anfahren und unverzüglich entladen werden kann. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, werden dadurch entstehende Mehrkosten gesondert berechnet.

5.3 Angaben zu voraussichtlichen Lieferzeiten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Produktseiten. Die Lieferfrist beginnt mit der vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie nach Eingang einer vereinbarten Zahlung oder Anzahlung.

Montageleistungen, auch wenn sie von uns übernommen worden sind, sind nicht innerhalb der Lieferfristen auszuführen, außer dies wäre ausdrücklich von uns bestätigt. Die Einhaltung jeder Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragsverpflichtungen des Käufers/ gewerblichen Endabnehmers voraus.

5.4 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung erschweren oder unmöglich machen, wozu auch nachträgliche eingetretene Materialbeschaffungs Schwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw. gehören, haben wir nicht zu vertreten. Wegen derartiger Ereignisse sind wir berechtigt, die Lieferung oder Leistung um entsprechende Dauer und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Die abgegebene Erklärung unserer Vorlieferanten oder eines Unterlieferanten gilt als ausreichender Beweis dafür, dass wir an der Lieferung oder Leistung gehindert sind.

5.5 Aus der Überschreitung vereinbarter Lieferzeiten, die wir zu vertreten haben, stehen unserem Kunden/ gewerblichen Endabnehmer folgende Ansprüche zu:

a) Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur im Fall unseres Verzuges und angemessener schriftlicher Nachfristsetzung mit ausdrücklicher Androhung der Ablehnung der Leistung nach Ablauf der Nachfrist möglich.

b) Im Falle unseres Verzuges kann eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges insgesamt höchstens 5% des Rechnungs Wertes inkl. Umsatzsteuer und Transportversicherung der vom Verzug betroffenen Lieferung und Leistung verlangt werden. Darüber hinausgehende Entschädigungsansprüche sind ausgeschlossen, außer wir würden im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit auch unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen zwingend haften.

5.6 Die Gefahr geht spätestens bei Verladung auf den Kunden über. Unterbleibt die Ablieferung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, geht die Gefahr mit Versandbereitschaft über. In diesen Fällen wird die versandbereite Ware für Rechnung und Gefahr des Kunden auf Lager genommen. Die Fälligkeit der Rechnung wird dadurch nicht berührt.

5.7 Der Empfänger hat Transportschäden jeder Art unverzüglich sowohl gegenüber dem Speditionsunternehmen als auch bei uns anzuzeigen. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden abgeschlossen. Im Falle eines durch Transportversicherung abgedeckten Transportschadens haben wir das Wahlrecht, entweder die Versicherungssumme entgegenzunehmen und Ersatz zu liefern oder die Zahlung des Kaufpreises von dem Kunden gegen Abtretung der Versicherungssumme zu verlangen.

5.8 Bei Annahmeverzug des Besteller/ Käufer steht uns nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist neben den gesetzlichen Bestimmungen das Recht zu, entweder die Durchführung des Auftrages oder Schadensersatz in Höhe von 30% des Netto Auftragswertes zu verlangen, es sei denn, der Besteller/ Käufer weist nach, dass nur ein wesentlich geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Geltendmachung eines höheren tatsächlichen Schadens bleibt vorbehalten, dies gilt insbesondere auch bei Spezialanfertigungen.

5.9 Die Wahl der Versandart bleibt uns mangels anderer lautender Vereinbarung uns überlassen. Wir haften nicht für Personen- oder Sachschäden, die durch unsere Fahrzeuge oder Fahrer im Zusammenhang mit der Anlieferung verursacht werden, es sei denn, dass es sich um vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden handelt.



6. Lieferbedingung und Gewährleistung

6.1 Die gelieferten Gegenstände sind gem. 377 HGB unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bereits bei Anlieferung im Beisein des Spediteurs sofort zu überprüfen. Dabei festgestellte offensichtliche Schäden sind unverzüglich schriftlich auf dem Lieferschein zu vermerken und schriftlich auf dem Lieferschein vom Spediteur bestätigen zu lassen. Schäden, die bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind - unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung - sofort nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Der Käufer hat uns Gelegenheit zu geben, uns von dem Mangel zu überzeugen. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme ist die Rüge von Mängeln, die bei der Abnahme feststellbar sind, ausgeschlossen.

6.2 Die Gewährleistungsansprüche verjähren mit Ablauf eines Jahres nach Gefahrübergang im Rahmen eines Kaufvertrages zwischen Unternehmer und einem anderen Unternehmer. Etwaige Herstellergarantien bleiben davon unberührt. Eine aktuelle Liste der einzelnen Garantiebedingungen und -fristen der Hersteller kann jederzeit bei uns angefordert werden.

6.3 Im Gewährleistungsfall leisten wir in Absprache mit dem Hersteller Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Erforderliche Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, die dadurch entstehen, dass die Kaufsache an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde, sind von uns nicht zwingend zu ersetzen. Schlagen Nachbesserung oder Ersatzlieferung hinsichtlich eines Mangels nachweislich zweimal fehl oder würde die Beseitigung des Mangels einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern und wird die Nachbesserung deshalb verweigert, so kann der Besteller/ Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, wenn das Produkt bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Ein Gewährleistungsfall liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor:

a) bei Schäden, die beim Kunden durch Missbrauch oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind,

b) bei Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Produkte beim Kunden schädlichen äußeren Einflüssen ausgesetzt worden sind (insbesondere extremen Temperaturen, Feuchtigkeit, außergewöhnlicher physikalischer oder elektrischer Beanspruchung, Spannungsschwankungen, Blitzschlag, statischer Elektrizität, Feuer).

6.4 Ergibt sich bei einer im Rahmen der Mängelrüge durchgeführten Prüfung der Ware, dass die Mängelrüge zu Unrecht erfolgt ist, sind wir berechtigt, eine verkehrsübliche Vergütung für die Prüfung der Ware sowie die Kosten für den Versand zu berechnen.

6.5 Unsere Gewährleistung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, unsachgemäßer Verwendung und Lagerung, fehlerhaftem Einbau, ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder infolge sonstiger Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

Durch vom Besteller/ Käufer oder Dritte ohne unsere Zustimmung vorgenommene Instandsetzungsarbeiten oder die unsachgemäße Reparatur durch einen nicht vom Hersteller autorisierten Servicepartner schließen den Gewährleistungsanspruch wegen eines Fehlers aus.

 

7. Zahlungen

7.1 Falls nichts anderes schriftlich vereinbart oder von uns schriftlich bestätigt ist, haben alle Zahlungen per Vorkasse, akzeptierte elektronische Zahlungsweisen oder bankbestätigtem Scheck zu erfolgen.

7.2 Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Kunden, Zahlungen zunächst auf etwa bestehende ältere Restschulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

7.3 Eine Zahlung ist erst erfolgt, wenn wir über den Betrag bedingungslos verfügen können. Im Falle von Schecks erst dann, wenn der Scheck ohne Vorbehalt eingelöst ist.

7.4 Im Falle eines Zahlungsverzugs berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat, mindestens jedoch die von uns zu zahlenden Kontokorrentzinsen.

7.5 Behörden und Anstalten des öffentlichen Rechts werden ab einem Auftragswert von netto Euro 500,00 und entsprechend gesondertem Auftragsschreiben auf Rechnung beliefert.

7.6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte des Bestellers/ Käufers gegenüber unseren Forderungen sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene, entscheidungsreife oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.

7.7 Zahlungen aus dem Ausland (EU als auch Drittländern) haben für den Empfänger (CESA Sogutma GmbH) lastenfrei ohne jeden Abzug von Bankgebühren und Courtagen zu erfolgen. Sämtliche anfallenden Kosten für Auslandszahlungsverkehr sind vom Auftraggeber zu tragen.

7.8 Bei dem Dienst "Sofortüberweisung" ist es bisher zu keinen Missbräuchen gekommen (TüV-zertifiziertes-Online-Zahlungssystem). Vorsorglich weisen wir dennoch darauf hin, dass es viele Banken und Sparkassen gibt, die davon ausgehen, dass die Nutzung des Dienstes "Sofortüberweisung" wegen der Verwendung Ihrer PIN und TAN zu einer Haftungsverlagerung bei etwaigen Missbrauchsfällen durch Dritte führt. Dies kann dazu führen, dass im Missbrauchsfall Ihre Bank sich weigert, den Schaden zu übernehmen und im Ergebnis Sie den Schaden zu tragen haben. Vorsorglich hat daher der Betreiber des Dienstes "Sofortüberweisung", die Klarna Bank AB, zu Ihren Gunsten eine Versicherung abgeschlossen, die Schäden bei Missbrauch nach Maßgabe der unter diesem Link* wiedergegebenen Versicherungsbedingungen ersetzt. Hierdurch sollten Sie im Rahmen des Versicherungsumfanges vor etwaigen Haftungsrisiken geschützt werden.

https://www.klarna.com/sofort/

7.9 Bei Auswahl einer von PayPal angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (im Folgenden: „PayPal“), unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder - falls der Kunde nicht über ein PayPal-Konto verfügt – unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full.

7.10 Bei Auswahl der Zahlungsart "Amazon Payments" erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister Amazon Payments Europe s.c.a., 38 avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg (im Folgenden: „Amazon“), unter Geltung der Amazon Payments Europe Nutzungsvereinbarung, einsehbar unter https://payments.amazon.de/help/201751590. Wählt der Kunde im Rahmen des Online-Bestellvorgangs „Amazon Payments“ als Zahlungsart aus, erteilt er durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons zugleich auch einen Zahlungsauftrag an Amazon.

 

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen unseren Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden uns folgende Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.

8.2 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma. Verarbeitung oder Umbildung im Bereich des Kunden erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum unseres Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware, an denen uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

8.3 Unser Kunde ist berechtigt, Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, wenn er mit seinem Abnehmer einen Eigentumsvorbehalt vereinbart und solange er nicht uns gegenüber im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde hiermit sicherungshalber an uns in vollem Umfang ab. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung wird der Kunde die Abtretung offenlegen und uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises gestattet der Wiederverkäufer der Verkäuferin oder Beauftragter das Betreten des Ausstellungsraumes des jeweiligen Liefergegenstandes. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen Waren weiterveräußert, so wird die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungs Wertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Waren abgetreten. Bei der Weiterveräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile haben, wird ein unserem Miteigentumsanteil entsprechender Teil der Forderung abgetreten.

8.4 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Kunde.

8.5 Sollten wir dem so genannten Scheck-Wechselverfahren zugestimmt haben, dann sind unsere Forderungen erst erfüllt, wenn auch der Wechsel eingelöst und einschließlich Nebenkosten vollständig bezahlt ist.

8.6 Ist der Käufer oder Besteller mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug oder mit einer Teilzahlung in Rückstand geraten, dann sind wir berechtigt, sofort die gelieferte Ware, auch soweit sie mit Grund oder Gebäude fest verbunden ist, beim Käufer oder Besteller abzuholen. Der Käufer oder Besteller gestattet uns insoweit die im Eigentum oder im Besitz des Käufers oder Bestellers stehenden Räumlichkeiten und Grundstücke oder Grundstücksteile zu betreten. Schäden, die infolge des Transportes oder der Demontage an Grundstück und Räumlichkeiten sowie Gebäuden und Gebäudeteilen entstehen, haben wir nicht zu erstatten.



9. Vertragsaufhebung

Falls wir ausdrücklich in die Aufhebung eines verbindlich erteilten Auftrages einwilligen, hat der Kunde 20 % der Auftragssumme an uns zu zahlen, eine höhere Rücknahmegebühr kann in den Fällen fällig werden, in denen der Hersteller/ Lieferant seinerseits höhere Gebühren an uns weiterberechnet. Dies gilt auch, wenn wir bei der Aufhebung nicht ausdrücklich darauf hinweisen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde den Vertrag nicht erfüllt und bei Rücktritt. Ist der Lieferung Gegenstand ausgeliefert, erhöht sich der Pauschalbetrag um die Kosten des Hin- und Rücktransportes sowie die Kosten der Aufarbeitung. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist damit nicht ausgeschlossen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist.

Eine Aufhebung des Kaufvertrages und Rücknahme bereits ausgelieferter Ware ist ausschließlich bei unbenutzter Ware mit Originalverpackung möglich und erfolgt aufgrund von Kulanz, es besteht kein Rechtsanspruch. Ein Widerrufsrecht entsprechend dem BGB (z.B. wegen Nichtgefallens) gilt nicht für Gewerbetreibende.



10.  Allgemeine Haftungsbegrenzung

10.1 Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränken sich auf den vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für sonstige leicht fahrlässige, durch einen Mangel an Kaufgegenstandes verursachte Schäden haften wir nicht.

10.2 Beschränkt ist die Haftung in jedem Fall auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schadens, maximal jedoch auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt. Bei Verzugshaftung ist die Haftungssumme auf 5% des Auftragswertes beschränkt.

10.3 Unabhängig von einem Verschulden unsererseits bleibt eine Haftung bei arglistigem Verschweigen des Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie unberührt. Die Herstellergarantie ist eine Garantie des Herstellers und stellt keine Übernahme einer Garantie durch CESA Sogutma GmbH dar.

10.4 Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von der CESA Sogutma GmbH für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.



11. Kundendienst

11.1 Bei Reparaturen und Wartungsarbeiten können wir nach Absprache mit dem Kunden den Kundendienst nach Maßgabe der jeweils geltenden Verrechnungssätze zur Verfügung stellen.

11.2 Kundendienstmonteure sind nicht berechtigt, Garantiezusagen und anderen den Verkäufern verpflichtende Erklärungen abzugeben.

 

12. Einwilling in die Datenverarbeitung

Mit Abgabe seines rechtsgeschäftlichen Antrags gemäß Ziffer 3.2 gibt der Kunde seine Einwilligung dazu, dass sein Name und sein Firmenlogo im Internetauftritt und Broschüren der iGastronomic zum Zweck der Akquise neuer Kunden angegeben werden. Diese freiwillige Einwilligung ist zeitlich auf die Dauer der Geschäftsbeziehung begrenzt und kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden. Die Datenverarbeitung bleibt bis zur Erklärung des Widerrufs rechtmäßig.

13. Schriftform

13.1 Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.

13.2 Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen der Wirksamkeit der Schriftform (§ 126 BGB). Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Dieses Schriftformerfordernis findet jedoch keine Anwendung auf Vereinbarungen, die nach Vertragsschluss zwischen den Parteien mündlich getroffen werden.

Mündlich vereinbarte Änderungen dieses Vertrages sind zu Beweiszwecken gleichwohl schriftlich (§ 126 BGB) festzuhalten.

13.3 Soweit in diesen AGB nicht ausdrücklich anders bestimmt, genügt zur Einhaltung der Schriftform auch Textform, z.B. E-Mail, Fax, im Sinne von § 126b BGB.

14. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand

14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Fall einer Lücke.

14.3 Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch und insbesondere für die Aufhebung oder Änderung dieser Schriftformklausel. Soweit die Einhaltung der Schriftform erforderlich ist, genügt auch die Übermittlung per E-Mail. 

14.4 Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist das jeweilige der CESA Sogutma  GmbH in der Auftragsbestätigung benannte Werk (Betriebsstätte). Sollte die Versendung nach den Vereinbarungen der Parteien von dem Werk eines Dritten aus erfolgen, ist dieses Werk der Erfüllungsort.

14.5 Im kaufmännischen Verkehr ist ein ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Berlin. Die CESA Sogutma GmbH ihrerseits ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.

 

Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück.







>Muster-Widerrufsformular

   CESA Sogutma GmbH, Karolingerstr. 2, 55299 Nackenheim, Deutschland.

 

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

 

– Bestellt am (*)/erhalten am (*)

 

– Name des/der Verbraucher(s)

 

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

 

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

 

– Datum

(*) Unzutreffendes streichen.




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