Lieferumfang

  • Produktbeschreibungen sind annähernd:

    • Beschreibungen von Produkten in Angeboten, Auftragsbestätigungen, Katalogen, Prospekten und im Internet-Shop etc. sind nur annähernd maßgeblich.

    • Abweichungen hinsichtlich Material, Farbe, Gewicht, Abmessung, technischer Gestaltung und ähnliche Merkmale sind vorbehalten, solange der Liefergegenstand für den Besteller zumutbar bleibt.

    • Alle Mengen-, Maßangaben und ähnlichen Merkmale verstehen sich mit den handelsüblichen Toleranzen.

    • (Relevant: Ziffer 3 Abs. 1)

  • Voraussetzungen für den Betrieb durch den Kunden:

    • Der Kunde muss selbst dafür sorgen, dass die zum Betreiben der Anlage erforderlichen Medien (z.B. Strom, Gas, Wasser, Abzugskamine, Durchbrüche usw.) ausreichend zur Verfügung stehen.

    • Der Kunde muss auch behördliche Erlaubnisse einholen, insbesondere für den Anschluss von Dunstabzügen, Anlagen an bauseitige Kamine sowie Gasgeräten die Erlaubnis des Bezirksschornsteinfegermeisters.

    • (Relevant: Ziffer 3 Abs. 2)

  • Lieferung "freie Bordsteinkante":

    • Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, wird das Gerät "freie Bordsteinkante" geliefert.

    • (Relevant: Ziffer 5.2)

  • Lieferung ab Lager/Werk und Zusatzkosten:

    • Alle Preise gelten ab Lager oder Werk in Euro, ausschließlich Verpackung, Fracht, Versicherung, Zöllen oder anderer Nebenkosten, zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

    • (Relevant: Ziffer 5.2)

  • Entladung ist Kundensache:

    • Im Falle einer vereinbarten Lieferung ist der Käufer verpflichtet, das für die Entladung erforderliche Personal und Gerät rechtzeitig auf seine Kosten zu stellen.

    • Es wird vorausgesetzt, dass das Fahrzeug unmittelbar an den Abladeort anfahren und unverzüglich entladen werden kann. Andernfalls entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet.

    • (Relevant: Ziffer 5.2)

  • Kein Anschluss an Versorgungsleitungen im Lieferumfang:

    • Ein eventuell erforderlicher Anschluss an die Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Dampf, Abwasser, Heißwasser, Gas etc.) ist vom Käufer auf eigene Kosten zu veranlassen und darf nur von konzessionierten örtlichen Elektro-Fachleuten bzw. Installateuren vorgenommen werden.

    • (Relevant: Ziffer 4.2)